Der ImmobilienWERT als zentrale Kenngröße

Der ImmobilienWERT bildet die zentrale Kenngröße, die Sie vor einer größeren Entscheidung rund um Immobilien kennen sollten. Je nach Anlass können Art und Umfang der benötigen Informationen höchst unterschiedlich sein.
Im Rahmen einer Immobilienbewertung lässt sich der ImmobilienWERT marktgerecht ermitteln.

Unabhängige Immobilienbewertung

Mit einer unabhängigen Immobilienbewertung schaffen Sie gute Voraussetzungen für Ihre Entscheidung über Ihren Grundbesitz und Ihr Vermögen. Anlass und Zweck der Immobilienbewertung bilden die Grundlage für die weitere Verfahrensweise. Daher ermitteln wir zunächst in einem Telefonat oder persönlichen Gespräch gemeinsam Ihren Bedarf und besprechen, welche Unterlagen Ihnen für eine Immobilienbewertung vorliegen.

Zur Erfassung der wesentlichen wertbestimmenden Eigenschaften ist stets eine Besichtigung Ihrer Immobilie erforderlich. Dabei gilt es insbesondere die Lage des/der Grundstücke sowie die Ausstattung, den Zustand, die Eigenschaften und energetische Beschaffenheit der Gebäude sachgerecht zu erfassen. Bei einem Objekt zur Eigennutzung (u.a. Einfamilienhaus) werden dabei andere Schwerpunkte gesetzt als bei Renditeobjekten (Mehrfamilienhaus, Geschäftshaus), einer Betreiberimmobilie (z.B. Gastronomie) oder anderweitigen gewerblichen und industriellen Nutzungen.

Zielgrößen und Verwendungszweck

Im Rahmen der Immobilienbewertung wird als Zielgröße regelmäßig der (aktuelle) Marktwert ermittelt. Dies geschieht grundsätzlich auf der Grundlage anerkannter und standardisierter Bewertungsverfahren nach der ImmoWertV (Bodenwert, Vergleichswert, Sachwert, Ertragswert) zur Ermittlung des Verkehrswerts i.S.d. § 194 BauGB.

Abhängig von Ihrer Zielsetzung kann z.B.

  • ein möglicher bzw. fairer Kaufpreis oder Verkaufspreis daran angelehnt abgeleitet,
  • das Wertgutachten beim Finanzamt zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes i.s.d. § 9 Bewertungsgesetz (BewG) vorgelegt werden (z.B. bei Erbschaft oder Schenkung, ggf. als Teilwertermittlung bei Betriebsaufgabe oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen etc.),
  • im Rahmen der rechtlichen Betreuung beim Betreuungsgericht eingereicht oder
  • im Rahmen der Ehescheidung als Grundlage für die (außergerichtliche) Auseinandersetzung verwendet oder
  • zur außergerichtlichen Auflösung einer Eigentümergemeinschaft (Erbengemeinschaft, Miteigentum nach Bruchteilen / Bruchtteilsgemeinschaft) genutzt

werden.

Besondere Fälle einer unabhängigen Dokumentation und Darstellung von Wertzusammenhängen bedürfen i.d.R. einer individuellen Herangehensweise. Beispiele sind u.a. die Vorbereitung einer Schenkung oder eines vorweggenommenen Erbes, steuerliche Aspekte, für eine Erbengemeinschaft oder in der Ehescheidung zur außergerichtlichen Einigung, die Ermittlung der Auswirkungen eines Wohnungsrechts bzw. Nießbrauchs oder die Bestandserfassung vor umfangreicheren Investitionen.

Wertgutachten, Stellungnahme oder Expertise

Die Dokumentation der Ergebnisse kann in unterschiedlicher Weise erfolgen. In einem Verkehrswertgutachten werden Grundstücks- und Immobilienwerte zuverlässig und gerichtsverwendbar dargestellt. Die wesentlichen wertbestimmenden Merkmale Ihrer Immobilie oder spezielle Fragestellungen können ggf. auch in einer schriftlichen Stellungnahme behandelt werden.

Insbesondere im Verkauf reicht meist eine Expertise mit stark verkürzter Darstellung der relevanten Daten. Manchmal reicht zunächst auch eine mündliche Auskunft aus, damit Sie die weiteren Schritte in Ihrem Entscheidungsprozess gestalten können.

Räumlicher Tätigkeitsschwerpunkt

Immobilienbewertungen führen wir schwerpunktmäßig in Nordrhein-Westfalen (NRW) in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf durch. Darüber hinaus sind wir ggf. auch überregional bis bundesweit für Sie tätig.

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