Wir erstellen Immobiliengutachten für Sie …
- zum Verkehrswert / Marktwert nach § 194 BauGB und ImmoWertV für verschiedene Anlässe und Immobilienarten
- zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes i.S.d. § 9 BewG gegenüber dem Finanzamt z.B. in Erbschaftssteuerangelegenheiten, zur Ermittlung des angemessenen Boden- und Gebäudewertanteils bei der Kaufpreisaufteilung, bei Teilwertermittlungen, Einlage oder Entnahme aus dem Betriebsvermögen (steuerlich)
- zum Wert und Werteinfluss von privaten Rechten (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch, Reallasten, Dienstbarkeiten, Pflegeverpflichtungen) und öffentlich-rechtlichen Lasten (z.B. Baulasten, Denkmalschutz)
- in Nachlasssachen, bei Ehescheidung, Schenkung, Erbschaft, im rechtlichen Betreuungsverfahren
- in Insolvenzverfahren
- als Privatgutachten und Gerichtsgutachten (in der Zwangsversteigerung, am Familiengericht, Nachlassgericht, Betreuungsgericht)
- im Streitfall (außergerichtlich)
Immobiliengutachten und Stellungnahmen werden oft benötigt beim Immobilienerwerb, der Veräußerung einer Immobilie, bei einer Erbschaft oder Schenkung, Ehescheidung und Trennung, bei der Vermögensplanung als Entscheidungsgrundlage sowie in steuerlichen Angelegenheiten. Weitere Leistungen bieten wir gerne auf Anfrage an.
Individuelle Leistungen nach Ihren Anforderungen.
