Immobilienbewertung bei Betreuung, Vormundschaft und Nachlasspflegschaft

Rechtliche Betreuung, Vormundschaft oder Nachlasspflegschaft sind mehr als aktuelle Themen, in die wir regelmäßig mit der Erstellung von Verkehrswertgutachten zur Verbereitung einer Veräußerung bzw. Verwertung eingebunden werden.

Rechtliche Betreuung

Gemäß § 1896 (1) BGB bestellt das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen rechtlichen Betreuer, wenn ein Volljähriger seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selber besorgen kann. Dies kann z.B. ein naher Angehöriger der Familie sein oder auch ein Berufsbetreuer, der der oder dem Betreuten zur Unterstützung zur Seite gestellt wird. Der Betreuer vertritt die Betreuten gerichtlich und außergerichtlich in seinem Aufgabenkreis.

Ist der oder die Betreute Eigentümer bzw. Eigentümerin einer Immobilie und muss diese verkauft oder übertragen werden, z.B. um die Kosten für eine erforderliche Pflege oder die Unterbringung und Versorgung in einem Pflegeheim zu finanzieren, ist im Betreuungsverfahren die Zustimmung des Betreuungsgerichts erforderlich. Der Rechtspfleger bzw. die Rechtspflegerin prüfen die Angemessenheit des Kaufpreises dann im Regelfall anhand eines geeigneten Verkehrswertgutachtens.

Grundsätzlich ist in so einem Fall zu empfehlen, das Verkehrswertgutachten möglichst frühzeitig erstellen zu lassen, ggf. nach Rücksprache mit dem Betreuungsgericht. Damit kann sichergestellt werden, dass der Verkauf auch zügig und rechtswirksam abgewickelt werden kann.

Ähnlich ist die Situation gelagert, wenn der oder die Betreute

  • Miteigentümer bzw. Miteigentümerin an einer Immobilie,
  • Berechtigter bzw. Berechtige eines Wohnungsrechts,
  • Berechtigter bzw. Berechtige eines Nießbrauchs,
  • oder als Miterbe Teil einer Erbengemeinschaft

ist.

Der Marktwert eines Miteigentumsanteils, Rechts oder Erbteils kann dann durch ein fundierte und gerichtsverwendbares Verkehrswertgutachten ermittelt und nach außen hin dokumentiert werden. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass die Sozialkasse in besonders gelagerten Fällen ggf. Ansprüche auf sich überleiten lassen kann (siehe dazu bei Schenkung).

 

Vormundschaft

Wenn im Zuge einer Vormundschaft eine Immobilie verkauft oder übertragen werden muss oder soll, ist die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts einzuholen. Auch in diesem Fall kann durch ein Verkehrswertgutachten der Nachweis eines marktgerechten Kaufpreises erbracht werden.

Nachlasspflegschaft

Im Rahmen einer Nachlasspflegschaft wird durch das Nachlassgericht eine Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses (Erbe) angeordnet. Dabei wird ein Nachlasspfleger bestellt, die bis zur Annahme der Erbschaft oder bis zur Ermittlung eines Erben eingesetzt wird. Gehört zum Nachlass auch Immobilienvermögen, kann dessen Wert durch ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nachgewiesen werden.

 

Ergänzende allgemeine Informationen finden Sie hier

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